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Infos zur elektronischen Patientenakte (ePA) & E-Rezept - Gemeinschaftspraxis Henze - Barcic | Fachärzte für Allgemeinmedizin

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Wie wir digitale Lösungen einsetzen

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll Ihren Praxisalltag erleichtern – nicht komplizierter machen. In unserer Gemeinschaftspraxis Henze - Barcic nutzen wir digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept dort, wo sie sinnvoll sind und Ihre Versorgung verbessern.

Wichtig ist uns dabei: Sie behalten die Kontrolle über Ihre Daten, und wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die neuen Möglichkeiten gut und sicher nutzen können. Auf dieser Seite finden Sie einen verständlichen Überblick über ePA und E-Rezept sowie praktische Hinweise speziell für unsere Praxis.

Inhalte und Vorteile der ePA

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine sichere, digitale Akte, die von Ihrer Krankenkasse bereitgestellt wird. Dort können wichtige medizinische Unterlagen an einem Ort gespeichert werden.

Typische Inhalte der ePA sind zum Beispiel:

  • Arztbriefe von Klinik- und Facharztbehandlungen
  • Befunde und Laborergebnisse
  • Ihr aktueller Medikationsplan
  • Impfdokumente und Vorsorgeuntersuchungen

Sie entscheiden, welche Dokumente in Ihrer ePA abgelegt werden und welche Praxen oder Kliniken darauf zugreifen dürfen. Ohne Ihre ausdrückliche Freigabe können wir Ihre ePA nicht einsehen.

Die ePA wird nach hohen gesetzlichen Sicherheitsstandards betrieben. Zugriffe werden protokolliert und sind für Sie über die App Ihrer Krankenkasse einsehbar.

Schritt für Schritt zur ePA

Die ePA wird von Ihrer Krankenkasse angeboten. In der Regel können Sie diese auf zwei Wegen einrichten:

  • Über die App Ihrer Krankenkasse: Sie laden die App herunter, identifizieren sich (z.B. per Online-Ausweis oder PIN) und können anschließend Ihre ePA aktivieren.
  • Mit Unterstützung Ihrer Krankenkasse: Wenn Sie kein Smartphone nutzen möchten, hilft Ihnen Ihre Krankenkasse bei der Freischaltung und Vergabe von Zugriffsrechten.

In unserer Praxis können Sie uns – nach Einrichtung der ePA – gezielt freigeben, damit wir wichtige Befunde einstellen oder einsehen können. Gerade bei Behandlungen in Klinik oder Facharztpraxis erleichtert dies den Informationsaustausch und vermeidet doppelte Untersuchungen.

Wichtig: Sie können den Zugriff jederzeit anpassen oder wieder entziehen. Wenn Sie unsicher sind, welche Dokumente sinnvoll in die ePA gehören, sprechen Sie uns bitte in der Sprechstunde an.

E-Rezept einfach erklärt

Das E-Rezept ist die elektronische Form des bisherigen rosa Papierrezepts. Die Verordnung wird digital gespeichert und kann von Apotheken abgerufen werden.

Sie können Ihr E-Rezept in der Apotheke auf drei Wegen einlösen:

  • Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte: Sie stecken Ihre Karte in die Apotheke-Karte und das E-Rezept wird abgerufen.
  • Über eine E-Rezept-App: Sie sehen Ihre Rezepte in der App und zeigen der Apotheke einen QR-Code.
  • Mit einem Papierausdruck: Auf Wunsch erhalten Sie in der Praxis einen Ausdruck mit dem Rezeptcode, den die Apotheke scannt.

In der Regel werden Kassenrezepte für Medikamente als E-Rezept ausgestellt. Einige Verordnungen (z.B. bestimmte Hilfsmittel, Betäubungsmittelrezepte, Verordnungen für Heilmittel) werden weiterhin auf besonderen Papierformularen ausgestellt. Wir informieren Sie im Einzelfall, welche Form für Ihr Rezept verwendet wird.

Was Sie bei der Online-Bestellung beachten sollten

Für Folgerezepte können Sie unser Online-Rezeptformular nutzen. Bitte beachten Sie dabei:

  • Die Bestellung ist nur für bestehende Patienten möglich, die bereits in unserer Praxis bekannt sind.
  • Pro Bestellung sind bis zu 6 Medikamente möglich. Bitte geben Sie Name, Wirkstärke und – wenn bekannt – die Packungsgröße an.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1–2 Werktage. In Stoßzeiten kann es etwas länger dauern.
  • Akute Beschwerden oder Notfälle gehören nicht in das Online-Formular – rufen Sie uns in solchen Fällen bitte an.

Auch beim E-Rezept gilt: Wir benötigen einmal pro Quartal Ihre Versichertenkarte zum Einlesen in der Praxis. Ohne aktuellen Karteneintrag können wir in der Regel kein Kassenrezept ausstellen. Bringen Sie Ihre Karte deshalb bitte zu Beginn eines neuen Quartals möglichst frühzeitig mit.

Antworten auf typische Patientenfragen

Ich habe kein Smartphone – kann ich ePA und E-Rezept trotzdem nutzen?
Ja. Für das E-Rezept können Sie Ihre Versichertenkarte oder einen Papierausdruck in der Apotheke verwenden. Die ePA können Sie auch ohne Smartphone über Ihre Krankenkasse anlegen und verwalten lassen.

Muss ich eine ePA anlegen?
Nein. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Sie entscheiden, ob Sie eine ePA nutzen möchten und welche Daten dort abgelegt werden.

Wer kann meine Daten in der ePA sehen?
Nur Praxen, Kliniken oder andere Leistungserbringer, denen Sie ausdrücklich Zugriff gewähren. Sie können diese Zugriffsrechte jederzeit anpassen oder wieder entziehen.

Werden mit dem E-Rezept automatisch alle meine Medikamente gespeichert?
E-Rezepte werden digital gespeichert, damit Apotheken sie abrufen können. Ihre langfristige Medikationsübersicht kann zusätzlich in einem elektronischen Medikationsplan oder in der ePA verwaltet werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie hierzu Fragen haben.

Was ist, wenn in der Technik etwas nicht funktioniert?
Falls es einmal technische Probleme mit ePA oder E-Rezept geben sollte, finden wir gemeinsam eine Lösung – etwa über ein Papierrezept oder alternative Wege. Ihre Versorgung steht immer an erster Stelle.

Wo Sie sich zusätzlich informieren können

Ausführliche, allgemeinverständliche Informationen zu ePA und E-Rezept finden Sie unter anderem auf den Webseiten der gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie auf den offiziellen Informationsseiten zur Digitalisierung im Gesundheitswesen (z.B. der gematik).

Für organisatorische Fragen rund um Rezepte und Verordnungen nutzen Sie gerne unsere Seite Rezeptbestellung oder den Dokumenten-Upload, wenn Sie uns Unterlagen sicher übermitteln möchten.

Wie wir Ihre Daten in der Praxis und auf unserer Website verarbeiten, erläutern wir ausführlich in unserer Datenschutzerklärung. Dort finden Sie auch einen eigenen Abschnitt zum Datenschutz bei ePA und E-Rezept.

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