Über dieses Formular können ausschließlich bestehende Patienten der Gemeinschaftspraxis Henze - Barcic Verordnungen für Physiotherapie und andere Heilmittel anfragen.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung von Heilmittelverordnungen an klare medizinische Vorgaben gebunden ist. In der Regel ist ein aktueller Arztkontakt erforderlich und Ihre elektronische Gesundheitskarte muss im laufenden Quartal in unserer Praxis eingelesen worden sein.
Das Online-Formular ersetzt keine ärztliche Untersuchung. Es dient nur dazu, bereits bekannte Behandlungen zu verlängern oder im Rahmen einer bestehenden Behandlung anzupassen.
Für neue oder deutlich veränderte Beschwerden ist vor der Ausstellung einer Verordnung immer ein Arzttermin notwendig.
Heilmittelverordnungen kommen zum Einsatz, wenn bestimmte Beschwerden oder Funktionseinschränkungen durch gezielte therapeutische Maßnahmen behandelt oder gelindert werden sollen.
Typische Heilmittel sind zum Beispiel:
- Physiotherapie / Krankengymnastik (z. B. bei Rücken-, Gelenk- oder Muskelbeschwerden)
- Manuelle Therapie
- Manuelle Lymphdrainage
- Ergotherapie
- Logopädie / Sprachtherapie
Bitte geben Sie im Formular an, welche Maßnahme Sie sich wünschen oder welche Therapie bisher bereits verordnet wurde. Die endgültige Entscheidung über Art und Umfang der Verordnung trifft immer die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt.
So läuft Ihre Anfrage für eine Physiotherapie- oder Heilmittelverordnung in unserer Praxis ab:
- Sie füllen das untenstehende Formular vollständig und möglichst genau aus.
- Wir prüfen Ihre Angaben, Ihren Versicherungsstatus und ob Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal eingelesen wurde.
- Die ärztliche Bewertung erfolgt im Rahmen der Sprechstunde. Gegebenenfalls melden wir uns bei Rückfragen telefonisch oder per E-Mail.
- Ist eine Verordnung möglich, stellen wir diese aus und informieren Sie über die Abholmöglichkeit in der Praxis.
Bitte planen Sie für die Bearbeitung in der Regel 2–3 Werktage ein. In Zeiten mit erhöhtem Anfrageaufkommen kann es ausnahmsweise etwas länger dauern.
Die Verordnung kann grundsätzlich nur persönlich in der Praxis abgeholt werden. Bringen Sie hierzu bitte Ihre elektronische Gesundheitskarte mit.
Bitte füllen Sie das Formular sorgfältig aus, damit wir Ihre Anfrage zügig bearbeiten können. Pflichtfelder sind entsprechend gekennzeichnet.
Die Anfrage ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf die Ausstellung einer Verordnung. Ob und in welchem Umfang eine Verordnung erfolgen kann, entscheidet die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt anhand der medizinischen Notwendigkeit.
Der Schutz Ihrer Gesundheitsdaten ist uns sehr wichtig. Ihre Angaben im Formular werden ausschließlich über eine gesicherte Verbindung an unsere Praxis übermittelt und nur von befugten Mitarbeitenden eingesehen.
Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Verordnungsanfrage und zur Kontaktaufnahme bei Rückfragen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder zur medizinisch notwendigen Behandlung erforderlich ist.
Bitte beachten Sie: Über dieses Formular können keine medizinischen Notfälle bearbeitet werden. Bei akuten, sich rasch verschlechternden oder sehr starken Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt telefonisch an unsere Praxis, an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 oder in lebensbedrohlichen Situationen an den Notruf 112.
Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.